Platzordnung

1. Allgemein:

Der Übungsplatz steht allen Mitgliedern und Gästen während der Übungszeiten zur Aus- und Weiterbildung ihrer Hunde zur Verfügung. Der Übungsplatz umfasst das Vereinsgelände mit seinen Einrichtungen. Für die Dauer des Platzaufenthalts erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an. Bei groben Verstößen oder ungehörigem Benehmen behält sich der Ausbildungswart oder ein Vorstandsmitglied entsprechende Gegenmaßnahmen vor und ist berechtigt, den Betreffenden vom Platz zu weisen und ggf. vom Ausbildungsbetrieb auszuschließen. Auf dem gesamten Vereinsgelände sowie auf den Zufahrtswegen gilt das deutsche Tierschutzgesetz.

2. Übungsbetrieb:

Der Übungsablauf wird vom Ausbildungswart festgelegt. Die Übenden haben den Anordnungen des Übungswartes Folge zu leisten.

Außerhalb der Übungszeiten darf der Übungsplatz nur von Mitgliedern zu Übungszwecken nach Rücksprache mit dem Vorstand und/oder dem Ausbildungswart benutzt werden.

3. Ordnung:

Hunde sind nur zum Üben auf dem Übungsplatz zu führen. Nach Beendigung der Übung sind die Hunde in der Boxenanlage oder auf andere, sichere Art und Weise unterzubringen.

Grundsätzlich sind Hunde angeleint zu führen. Im Vereinsheim sind keine Hunde erlaubt.

Das Vereinsgelände ist keine Auslaufwiese.

4. Versicherungsschutz / Impfungen:

Für alle Hunde, die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung zu erbringen. Für die Dauer des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände bleibt jeder Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Halter im Sinne des BGB.

5. Kranke Hunde:

Kranke und krankheitsverdächtige Hunde dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt solche Hunde vom Gelände zu verweisen.

6. Haftung:

Sollten Ersatzansprüche folgen aus den Punkten 3, 4 und 5 so haftet der Verein nicht.